×

Wissenswertes über "I" wie...

Identitätskontrolle

Um zur Spende zugelassen zu werden, müssen Sie bei der Anmeldung einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass in Kombination mit einem Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung, amtliches Schreiben o.ä.) vorlegen. Nur der Reisepass allein ist nicht ausreichend. In diesem ist keine Adresse angegeben.

Die Adresse wird aber zwingend benötigt, um Sie zur Spende zuzulassen. Um auch Verwechslungen bei der Spende auszuschließen, erfolgt eine mehrfache Identitätskontrolle. Sie werden viele Male von unseren Mitarbeitern nach ihrem Namen und Geburtsdatum gefragt.

Immunglobin IgG-Wert

Ein wesentlicher Bestandteil von Plasmaeiweißen ist das Immunglobulin (IgG). Diese Globuline tragen zur Infektabwehr des Körpers bei und spielen bei einer Plasmaspende eine wichtige Rolle.
Da Sie bis zu 50 g Ihrer Plasmaeiweiße bei einer Spende verlieren, kontrollieren wir bei Ihnen regelmäßig IgG- sowie Eiweißwerte. Es ist wichtig, dass Sie den Grenzwert von 6,0 g/l IgG nicht unterschreiten.
Wenn Ihr IgG-Wert im Rahmen Ihrer Spendetätigkeit 3x den Grenzwert unterschritten hat, müssen wir Sie dauerhaft als Spender ausschließen (Anforderung in den Richtlinien Hämotherapie). Deswegen werden nach einer ersten Grenzwertunterschreitung unsere Spendeärze auf Sie zukommen und mit Ihnen ein festzulegendes Intervall besprechen, in dem Sie dann zukünftig spenden können und bei dessen Einhaltung eine weitere Unterschreitung wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

Impfung

Bei der Spendezulassung im Anschluss an eine Impfung muss zwischen den Impfstoffen unterschieden werden. Es gibt Totimpfstoffe wie z. B. Grippeschutz, Tetanus, Diphtherie, Meningokokken, Japanische Enzephalitis und Keuchhusten sowie Lebendimpfstoffe wie z.B. Masern-Mumps-Röteln oder die Polio-Schluckimpfung.
Nach der Verabreichung eines Totimpfstoffes wird keine Spendepause benötigt, sofern diese komplikationslos vertragen wurde. Auch die Impfung gegen Tollwut stellt keinen Sperrgrund dar, sofern diese Impfung prophylaktisch verabreicht wird.

Wohingegen es nach der Verabreichung eines Lebendimpfstoffes einer Spendepause von etwa vier Wochen bedarf. Nach einer Hepatitis A und B-Impfung muss ebenfalls vier Wochen mit einer erneuten Spende gewartet werden.

Infektion

Mit modernster Labortechnik werden alle Blut- und Plasmaspenden auf Krankheiten und Infektionen untersucht. Erst dann kann eine Konserve zur Verwendung freigegeben werden.

Denn selbst kleine Infektionen, die für den Spender harmlos erscheinen, können bei den Empfängern schwere Probleme oder gar tödlich verlaufende Nebenwirkungen verursachen. Eine Infektion ist immer ein zeitlich begrenztes Ausschlusskriterium.