Sicherheit von Blut- & Plasmaspende

Schutz von Spender & Patient

Ihre Spende wird zu einem Arzneimittel verarbeitet. Dieses wird entweder in der Transfusion im Krankenhaus eingesetzt oder zu einem Arzneimittel für die Plasmatherapie verarbeitet.

Für uns stehen Ihr Wohlergehen und das unserer Patienten an oberster Stelle. Die Spende muss für Sie sicher sein und Patienten dürfen über Ihre Spende nicht mit Krankheiten infiziert werden. Dazu gehört auch eine Rückverfolgbarkeit der Spenden zu jedem Arzneimittel. Wir sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Spenden 30 Jahre lang zum Arzneimittel zurückverfolgt werden können.
Zu dem Sicherheitskonzept gehört auch die Auswahl der Spender. Deshalb dürfen bestimme Menschen nicht spenden oder sie werden für eine Weile von der Spende ausgeschlossen. Wir gehen kein Risiko ein, weder für unsere Spender, noch für unsere Patienten.
Aus diesem Grund gibt es verschiedene Voruntersuchungen, Blutuntersuchungen, den Spenderfragebogen und das Gespräch mit den Spendeärzten. Selbstverständlich verwenden wir nur sterile Einwegmaterialien und haben umfangreiche Hygienekonzepte in jedem Spendezentrum.

Der Arzt prüft die Spendetauglichkeit durch Untersuchung

Spenderfragebogen & Untersuchung der Spendetauglichkeit

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Vor der ersten Spende wird eine Anamnese durch den Spendearzt erhoben, die Ihre Spendetauglichkeit überprüft. Ein wichtiger Teil dieser Beurteilung bei jeder weiteren Spende ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen im Spenderfragebogen. Hier werden folgende Aspekte Ihrer Gesundheit abgefragt:

• Vorerkrankungen
• derzeitige Einnahme von Medikamenten
• eventuelles Risikoverhalten der Spender

Grundsätzlich ist die Spenderauswahl in Deutschland gesetzlich geregelt. Denken Sie daran, es geht um Ihren Schutz und den Schutz der Patienten.

Sie können sich in unseren allgemeinen Spendebedingungen der Haema weiter gehend informieren. Sollten Sie Fragen haben, stehen unsere Ärzte jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Selbstausschluss

Die Motivation zu spenden ist bei Spendern unterschiedlich. Wir geben Ihnen nach der Spende die Möglichkeit, Ihre Spende zur Verarbeitung auszuschließen.
Weshalb ist das wichtig? Manche Spender spenden unter Gruppendruck oder erinnern sich im Laufe der Spende an etwas, das sie im Fragebogen und beim Vorgespräch nicht angegeben haben.
Um unsere Patienten zu schützen, können Sie absolut vertraulich ein Kreuz beim Selbstausschluss setzen und damit wird Ihre Spende für die Verwendung als Arzneimittel gesperrt.

Laboruntersuchungen Ihrer Spende

Jede Spende – Blut oder Plasma – muss gesetzlich auf verschiedene Krankheitserreger getestet werden. Besonders im Fokus stehen dabei die Hepatitis-Viren sowie das HIV-Virus.
Sollte im Laufe der Testung ein positiver Befund auftreten, dann werden Sie von uns absolut vertraulich informiert.

Gesetzliche Anforderungen

Die Blut- und Plasmaspende ist gesetzlich genau geregelt. Wir werden regelmäßig von den zuständigen Landesbehörden auf die Einhaltung dieser Anforderungen kontrolliert. Das Transfusionsgesetz und die Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer sind nur zwei von vielen Regelungen, die Spenden sicher machen.

Alle Arzneimittel aus Blut und Plasma müssen eine gesetzliche Zulassung haben. Die Zulassungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland für biologische Arzneimittel ist das Paul-Ehrlich-Institut. Zudem wird jede Charge eines plasmabasierten Arzneimittels gemäß §32 AMG vom Paul-Ehrlich-Institut für die Verwendung im Markt freigegeben.