Haema Spendecheck - Darf ich Blut und Plasma spenden?
Mit dem kleinen Spendecheck vorab können Sie viel Zeit und Aufwand sparen. Allerdings ersetzt dieser nicht das Arztgespräch beim Blut- und Plasmaspendetermin, bei dem letztendlich tagesaktuell über Ihre tatsächliche Spendetauglichkeit entschieden wird.
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Frage 1/23
Sind Sie älter als 18 Jahre?
Frage 2/23
Sie wiegen mindestens 50 kg und weniger als 180 kg?
Frage 3/23
Sind Sie im Besitz eines amtlich gültigen Lichtbildausweises wie einem Personalausweis oder einem Reisepasses? Falls Sie einen Reisepass als Ausweisdokument verwenden, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis Ihrer Adresse. Dieser kann durch eine Meldebestätigung oder ein postalisch zugestelltes Schreiben erfolgen (z. B. vom Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse, einer Behörde oder einem Energieversorger). Das Schreiben sollte nicht älter als drei Monate sein.
Frage 4/23
Beherrschen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ohne die Hilfe Dritter oder eines Übersetzungstools? Entsprechen Ihre Deutschkenntnisse mindestens dem Sprachniveau B1?
Frage 5/23
Haben Sie innerhalb der letzten 56 Tage (acht Wochen) Blut gespendet oder in den vergangenen zwölf Monaten bereits viermal als Frau oder diverse Person bzw. sechsmal als Mann Blut gespendet?
Frage 6/23
Liegt bei Ihnen aktuell eine Schwangerschaft vor oder bestand in den vergangenen sechs Monaten eine Schwangerschaft? Stillen Sie derzeit ein Kind?
Frage 7/23
Haben Sie jemals Drogen über die Nasenschleimhaut oder intravenös konsumiert? Sind oder waren Sie drogenabhängig?
Frage 8/23
Haben Sie sich innerhalb der letzten vier Monate tätowieren oder piercen lassen oder eine kosmetische Behandlung mit Verletzung der Haut (z. B. permanentes Make-up, Microblading) vornehmen lassen?
Frage 9/23
Haben oder hatten Sie jemals eine der folgenden sexuell übertragbaren Infektionen: HIV, Hepatitis C, chronische Hepatitis B, HTLV oder Syphilis?
Frage 10/23
Hatten Sie in den letzten vier Monaten Kontakt zu jemandem mit einer ansteckenden Krankheit (z. B. Hepatitis oder HIV), sind Sie ungeschützt mit dem Blut einer anderen Person in Berührung gekommen oder haben Sie Spritzen erhalten, die nicht von einem Arzt verabreicht wurden?
Frage 11/23
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig (AU) bzw. krankgeschrieben?
Frage 12/23
Nehmen Sie derzeit verschreibungspflichtige Medikamente ein?
Frage 13/23
Wurden Sie in den letzten vier Wochen geimpft?
Frage 14/23
Sind Sie derzeit erkältet, haben Halsschmerzen oder leiden gerade an einer akuten Herpesinfektion oder einer offenen Wunde?
Frage 15/23
Hatten Sie in den letzten vier Wochen eine Entzündung, Brechdurchfall oder Fieber?
Frage 16/23
Haben oder hatten Sie eine schwere Erkrankung des Herzens, der Gefäße, des zentralen Nervensystems oder anderer Organe, oder leiden Sie an einer den Alltag beeinträchtigenden Blutgerinnungsstörung oder psychischen Erkrankung?
Frage 17/23
Wurde bei Ihnen jemals eine infektiöse Leberentzündung mit oder ohne Gelbsucht (z. B. Hepatitis A, B, C oder E) festgestellt?
Frage 18/23
Wurde bei Ihnen ein insulinpflichtiger Diabetes, eine andere schwere Stoffwechselerkrankung, eine Autoimmunerkrankung, eine Epilepsie oder ein bösartiger Tumor diagnostiziert?
Frage 19/23
Wurde bei Ihnen in den letzten sieben Tagen eine Zahnbehandlung durchgeführt oder haben Sie jemals Biomaterialien zum Knochen- oder Gewebeaufbau erhalten?
Frage 20/23
Waren Sie in den letzten vier Monaten in ärztlicher bzw. heilpraktischer Behandlung, im Krankenhaus oder hatten Sie eine Operation bzw. einen endoskopischen Eingriff (z. B. eine Magen-Darm-Spiegelung)? Stehen aktuell noch Termine oder Untersuchungsergebnisse aus?
Frage 21/23
Haben Sie sich in den letzten sechs Monaten länger als 24 Stunden außerhalb Deutschlands aufgehalten?
Frage 22/23
Haben Sie in den letzten sechs Monaten ein Malaria-Risikogebiet besucht? Hatten Sie jemals unerklärliches Fieber im Zusammenhang mit einer Reise, oder wurde bei Ihnen eine Malariaerkrankung diagnostiziert?
Frage 23/23
Sind Sie außerhalb Europas geboren oder aufgewachsen, oder haben Sie sich jemals für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im außereuropäischen Ausland aufgehalten?
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Spendencheck. Ein bzw. einige Gründe könnten gegen eine Blut- und Plasmaspende sprechen.
Ausführliche Informationen zu Ausschlusskriterien finden Sie auch in unseren allgemeinen Spendebedingungen und unserer Übersicht zu Medikamenten. Fragen beantworten Ihnen gern auch unsere Ärzte an einem unserer Standorte in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie: Dieser Spendencheck dient als grobe Orientierung und ersetzt weder das Ausfüllen des medizinischen Fragebogens noch das vertrauliche Arztgespräch vor Ort. Die letztendliche Entscheidung über Ihre Spendefähigkeit obliegt dem Arzt im Spendezentrum am Tag Ihres Besuchs. Sie ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, deren Komplexität an dieser Stelle nicht vollumfänglich abgebildet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Folgender Grund bzw. folgende Gründe könnten gegen eine Blut- und Plasmaspende sprechen:
Sind Sie älter als 18 Jahre?
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren. Eine Höchstaltersgrenze für die Blut- oder Plasmaspende gibt es nicht. Unabhängig vom Alter beurteilt das ärztliche Personal jedoch immer individuell, ob eine Spende möglich ist.
Sie wiegen mindestens 50 kg und weniger als 180 kg?
Ein Gewicht von mindestens 50 kg ist erforderlich, damit Sie über ein ausreichendes Gesamtblutvolumen verfügen und den Blutverlust durch die Entnahme körperlich gut verkraften können. Ab einem Körpergewicht von mehr als 180 kg ist eine Spende nicht mehr möglich.
Sind Sie im Besitz eines amtlich gültigen Lichtbildausweises wie einem Personalausweis oder einem Reisepasses? Falls Sie einen Reisepass als Ausweisdokument verwenden, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis Ihrer Adresse. Dieser kann durch eine Meldebestätigung oder ein postalisch zugestelltes Schreiben erfolgen (z. B. vom Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse, einer Behörde oder einem Energieversorger). Das Schreiben sollte nicht älter als drei Monate sein.
Der Nachweis der Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises sowie die Erfassung einer aktuellen Adresse sind behördliche Voraussetzungen für eine Spende.
Beherrschen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ohne die Hilfe Dritter oder eines Übersetzungstools? Entsprechen Ihre Deutschkenntnisse mindestens dem Sprachniveau B1?
Um die Sicherheit von Spendern und Empfängern zu gewährleisten und den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, sind für die Zulassung zur Spende gute Deutschkenntnisse erforderlich. Sie müssen in der Lage sein, alle Dokumente sowie die Aufklärung durch unser ärztliches Personal selbstständig zu verstehen und Fragen zu beantworten. Sollte es während der Spende zu Komplikationen kommen, ist es wichtig, dass Sie sich selbsständig und zweifelsfrei verständigen können.
Haben Sie innerhalb der letzten 56 Tage (acht Wochen) Blut gespendet oder in den vergangenen zwölf Monaten bereits viermal als Frau oder diverse Person bzw. sechsmal als Mann Blut gespendet?
Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen (acht Wochen) eingehalten werden. Um einem Eisenmangel vorzubeugen, werden für Frauen zwölf Wochen Abstand empfohlen. Innerhalb von zwölf Monaten dürfen Frauen und diverse Personen viermal sowie Männer sechsmal Blut spenden.
Liegt bei Ihnen aktuell eine Schwangerschaft vor oder bestand in den vergangenen sechs Monaten eine Schwangerschaft? Stillen Sie derzeit ein Kind?
Während einer Schwangerschaft ist eine Spende nicht möglich. Nach dem Ende einer Schwangerschaft gilt eine Sperrfrist von sechs Monaten. Auch während der Stillzeit eines Kindes, einschließlich des Zeitraums über die ersten sechs Monate nach der Geburt hinaus, ist eine Spende ausgeschlossen.
Haben Sie jemals Drogen über die Nasenschleimhaut oder intravenös konsumiert? Sind oder waren Sie drogenabhängig?
Sollten Sie jemals Drogen injiziert oder mehrfach geschnupft haben, sind Sie von der Spende ausgeschlossen, da dies mit einem erheblichen Infektionsrisiko für durch Blut übertragbare Erkrankungen, wie z. B. Hepatitis C, einhergeht. Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen auch anlassbezogen Drogentests durchführen, die zum Ausschluss von der Spende führen können.
Haben Sie sich innerhalb der letzten vier Monate tätowieren oder piercen lassen oder eine kosmetische Behandlung mit Verletzung der Haut (z. B. permanentes Make-up, Microblading) vornehmen lassen?
Da diese Eingriffe mit einem Infektionsrisiko für durch Blut übertragbare Erkrankungen, wie z. B. Hepatitis C, verbunden sein können, ist zum Schutz der Empfänger von Blutprodukten eine Sperrfrist von vier Monaten erforderlich. Erst danach ist im Rahmen der Laboranalysen bei der Spende eine zuverlässige Bewertung des Infektionsstatus möglich.
Haben oder hatten Sie jemals eine der folgenden sexuell übertragbaren Infektionen: HIV, Hepatitis C, chronische Hepatitis B, HTLV oder Syphilis?
Leider kann unter diesen Umständen keine Spendentätigkeit mehr aufgenommen werden.
Hatten Sie in den letzten vier Monaten Kontakt zu jemandem mit einer ansteckenden Krankheit (z. B. Hepatitis oder HIV), sind Sie ungeschützt mit dem Blut einer anderen Person in Berührung gekommen oder haben Sie Spritzen erhalten, die nicht von einem Arzt verabreicht wurden?
Zum Schutz der Empfänger von Blutprodukten vor übertragbaren Erkrankungen ist eine Spende erst nach einer viermonatigen Wartezeit möglich.
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig (AU) bzw. krankgeschrieben?
Eine Spende ist nur möglich, wenn ein Spenderarzt gesondert feststellt, dass keine Gefährdung für Sie oder den Empfänger der Produkte besteht.
Nehmen Sie derzeit verschreibungspflichtige Medikamente ein?
Die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten kann zum Ausschluss führen. Daher muss im Zusammenhang mit der Spende eine Einschätzung durch unser ärztliches Personal erfolgen.
Hormonelle Verhütungsmittel, auf die Haut aufgetragene Medikamente sowie medikamentös stabil eingestellte Erkrankungen wie Bluthochdruck, Asthma, Depressionen und Schilddrüsenunterfunktion sind jedoch in der Regel unproblematisch, sofern unter der Anwendung keine gesundheitlichen Beschwerden bestehen.
Wurden Sie in den letzten vier Wochen geimpft?
Für sogenannte Lebendimpfstoffe, die zwar vermehrungsfähige, abgeschwächte Erreger enthalten, jedoch keine Erkrankung mehr hervorrufen können, ist grundsätzlich eine Sperrfrist von vier Wochen erforderlich. Dies betrifft Schutzimpfungen gegen Mumps, Masern, Röteln, Windpocken (meist als Kombinationsimpfung), Rotaviren sowie Reiseimpfungen, z. B. gegen Gelbfieber oder die Typhus-Schluckimpfung.
Für die überwiegend verabreichten Totimpfstoffe ist eine Spende bereits am Folgetag möglich, sofern keine Beschwerden auftreten. Eine Ausnahme bildet die Hepatitis-B-Impfung: Hier gilt ebenfalls eine Sperrfrist von vier Wochen. Bringen Sie im Zweifel Ihren Impfpass zur Spende mit.
Sind Sie derzeit erkältet, haben Halsschmerzen oder leiden gerade an einer akuten Herpesinfektion oder einer offenen Wunde?
Warten Sie nach einer banalen Atemwegsinfektion (ohne Fieber) auch nach dem Abklingen der Symptome noch eine weitere Woche bis zur Spende. Mit einer Herpesläsion ist eine Spende erst nach vollständiger trockener Abheilung des Lokalbefunds möglich. Eine Spende mit Wunden ist nicht gestattet, solange diese offen oder nässend sind bzw. Anzeichen einer Wundinfektion (Schwellung, Rötung, Schmerzen, Eiterbildung) vorliegen.
Hatten Sie in den letzten vier Wochen eine Entzündung, Brechdurchfall oder Fieber?
Bitte warten Sie nach dem Abklingen von Durchfall, anhaltenden Bauchschmerzen, Erbrechen, Entzündungen oder Fieber weitere vier Wochen mit Ihrer Spende.
Haben oder hatten Sie eine schwere Erkrankung des Herzens, der Gefäße, des zentralen Nervensystems oder anderer Organe, oder leiden Sie an einer den Alltag beeinträchtigenden Blutgerinnungsstörung oder psychischen Erkrankung?
In der Mehrzahl der Fälle ist bei schweren Krankheitsverläufen eine Spende nicht mehr möglich. Eine Einzelfallprüfung durch das ärztliche Personal der Spendeneinrichtung kann jedoch erfolgen, sofern Sie uns Einsicht in Ihre medizinischen Arzt- und Befundberichte gewähren.
Wurde bei Ihnen jemals eine infektiöse Leberentzündung mit oder ohne Gelbsucht (z. B. Hepatitis A, B, C oder E) festgestellt?
Die Spendetauglichkeit ist von der Art der durchgemachten infektiösen Leberentzündung abhängig:
Hepatitis A: Sperre ab Befunderhebung für weitere vier Monate
Hepatitis B: Nach vollständiger Ausheilung sind Plasmaspenden möglich, andernfalls erfolgt ein dauerhafter Ausschluss.
Hepatitis C: Dauerhafter Ausschluss.
Hepatitis E: Sperre ab Befunderhebung für weitere vier Monate, es sei denn, sechs Wochen nach der Infektion wird eine negative HEV-Einzel-PCR vorgelegt.
Eine Neugeborenengelbsucht wird nicht durch eine Leberentzündung verursacht. Daher ist eine Spende möglich.
Wurde bei Ihnen ein insulinpflichtiger Diabetes, eine andere schwere Stoffwechselerkrankung, eine Autoimmunerkrankung, eine Epilepsie oder ein bösartiger Tumor diagnostiziert?
Bei den genannten Krankheiten ist eine Spende leider ausgeschlossen. Ausgenommen sind Autoimmunerkrankungen wie beispielsweise Hashimoto-Thyreoiditis, Morbus Bechterew und Schuppenflechte, sofern keine oder lediglich leichte Symptome vorliegen.
Wurde bei Ihnen in den letzten sieben Tagen eine Zahnbehandlung durchgeführt oder haben Sie jemals Biomaterialien zum Knochen- oder Gewebeaufbau erhalten?
Nach kleineren Zahnbehandlungen (z. B. Füllung, Krone oder Zahnsteinentfernung) sind Sie bereits am Folgetag wieder spendentauglich, sofern keine Blutung aufgetreten ist. Andernfalls sollte drei Tage gewartet werden. Bei größeren Eingriffen (z. B. Wurzelspitzenresektion, Zahnentfernung, Parodontosebehandlung oder Implantation) kann frühestens eine Woche nach Wundverschluss oder Fadenentfernung wieder gespendet werden. Wurden zusätzlich Biomaterialien eingebracht, muss eine Wartezeit von acht Wochen eingehalten werden. Anschließend ist zudem der Zahnpass zur Einsicht mitzubringen.
Waren Sie in den letzten vier Monaten in ärztlicher bzw. heilpraktischer Behandlung, im Krankenhaus oder hatten Sie eine Operation bzw. einen endoskopischen Eingriff (z. B. eine Magen-Darm-Spiegelung)? Stehen aktuell noch Termine oder Untersuchungsergebnisse aus?
Bitte warten Sie bei neu aufgetretenen Erkrankungen mindestens den Abschluss der Diagnostik und gegebenenfalls auch die anfängliche Therapie ab. Nach kleinen Operationen (z. B. Hautschnitten und -nähten, Gewebeproben, Krampfaderverödungen) sollte eine Woche nach Abschluss der Wundheilung oder nach der Fadenentfernung gewartet werden, bei minimalinvasiven Eingriffen mindestens vier Wochen. Bei größeren Eingriffen und Endoskopien beträgt die Sperrfrist üblicherweise zwei bis vier Monate. Die Einsicht in medizinische Vorbefunde kann für unser ärztliches Personal hilfreich sein.
Haben Sie sich in den letzten sechs Monaten länger als 24 Stunden außerhalb Deutschlands aufgehalten?
Sofern Sie gesund von einem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind, ist eine Spende üblicherweise möglich. Dennoch können bestimmte Regionen der Welt als Risikogebiete für Tropenkrankheiten, HIV, Hepatitis B und C oder andere durch Blut übertragbare Infektionen gelten und daher einen zeitlich begrenzten Ausschluss erforderlich machen. Dies betrifft hauptsächlich die Blutspende, jedoch nahezu nie die Plasmaspende.
Haben Sie in den letzten sechs Monaten ein Malaria-Risikogebiet besucht? Hatten Sie jemals unerklärliches Fieber im Zusammenhang mit einer Reise, oder wurde bei Ihnen eine Malariaerkrankung diagnostiziert?
Nach dem Besuch eines Malariagebiets darf für sechs Monate kein Blut gespendet werden. Plasmaspenden sind möglich, sofern Sie keine Symptome aufweisen. Sollte es im Zusammenhang mit einer Reise zu unerklärlichen Fieberschüben (gegebenenfalls auch wiederkehrend) gekommen sein, dürfen Sie bis zur Klärung der Ursache nicht spenden. Waren Sie jemals an Malaria erkrankt, sind Blutspenden dauerhaft nicht mehr gestattet. Plasmaspenden wären in diesem Fall frühestens drei Jahre nach vollständiger Ausheilung und Abschluss der Therapie möglich.
Sind Sie außerhalb Europas geboren oder aufgewachsen, oder haben Sie sich jemals für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im außereuropäischen Ausland aufgehalten?
Entsprechend der ärztlichen Gefährdungsbeurteilung landesweiter oder regionaler Infektionsrisiken für Malaria, HIV und Hepatitis B und C kann bei Langzeitaufenthalten eine längere Sperrfrist bis zur nächsten Spende erforderlich sein. Diese beträgt für HIV- und Hepatitis-Risikogebiete vier Monate nach dem letzten Aufenthalt und gilt für alle Spendearten.
Nach einem Langzeitaufenthalt in einem Malaria-Risikogebiet gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist ist eine Spende wieder möglich. Für eine Blutspende müssen Sie uns zusätzlich durch einen aktuellen Labortest nachweisen, dass Sie niemals an Malaria erkrankt waren (Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail). Die Plasmaspende ist hingegen auch ohne entsprechende Malaria-Vorbefunde möglich.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Spendencheck. Sie können aktuell sehr wahrscheinlich Blut und Plasma spenden. Wir freuen uns, Sie an einem unserer Standorte in Ihrer Nähe (max. 60 km von Ihrem Wohnort entfernt) begrüßen zu können und danken Ihnen vorab für das Interesse und die Bereitschaft.
Bitte beachten Sie: Dieser Spendencheck dient als grobe Orientierung und ersetzt weder das Ausfüllen des medizinischen Fragebogens noch das vertrauliche Arztgespräch vor Ort. Die letztendliche Entscheidung über Ihre Spendefähigkeit obliegt dem Arzt im Spendezentrum am Tag Ihres Besuchs. Sie ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, deren Komplexität an dieser Stelle nicht vollumfänglich abgebildet werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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