Standpunkt der Haema zum Thema Aufwandsentschädigung

Blut- und Plasmaspenden ist eine wichtige Angelegenheit. Blutprodukte können nur zum sehr kleinen Teil künstlich hergestellt werden. Daher sind weltweit viele Millionen Patienten darauf angewiesen, dass ausreichend Blutkonserven bereitstehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Blutkonserven Arzneimittel. Die Herstellung unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Wie jedes andere Arzneimittel werden Blutprodukte gehandelt, haben Blutprodukte einen Preis. Alle Spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, der staatlich-kommunalen Einrichtungen und unabhängige Spendedienste sind Arzneimittelunternehmen, die an der Herstellung und dem Verkauf dieser Blutprodukte Geld verdienen, meistens auch Gewinne erwirtschaften, auch wenn die Gewinnspannen wesentlich geringer als bei großen Arzneimittelfirmen sind. Private Unternehmen zahlen auf diese Gewinne Steuern. Gemeinnützige Unternehmen verwenden die Gewinne anders.*

Wir sind der Auffassung, dass bei dieser Konstellation es das gute Recht eines jeden Spenders ist, seinen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Spende entsteht, auch ersetzt zu bekommen. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass §10 des Transfusionsgesetzes die Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an den Spender ausdrücklich erlaubt.     

Dass diese Vorgehensweise richtig ist, zeigt sich, wenn man einen genaueren Blick auf unsere Spender legt. Im Durchschnitt sind unsere Spender 30 Jahre alt. Viele 18-Jährige spenden in den Einrichtungen der Haema. Ganz im Gegensatz hierzu altert das Durchschnittsalter bei anderen Spendediensten von Jahr zu Jahr. Mit dem Konzept gelingt es offensichtlich, viele junge Spender zu motivieren.

Weiterhin kommen Spender bei Haema im Schnitt zweimal im Jahr Blut und 11 bis 15 mal Plasma spenden. Epidemiologisch ist vollkommen klar, dass der oft getestete Dauerspender ein wesentlich geringeres Risiko darstellt, als der selten getestete Gelegenheitsspender.

Behauptungen, Blutprodukte, die aus Spenden mit Aufwandsentschädigung gewonnen werden, stellten ein größeres Risiko dar, sind nicht wissenschaftlich belegt. Anschuldigungen, die Zahlung einer Aufwandsentschädigung bei einzelnen Spendediensten würde bei anderen Spendediensten einen Rückgang der Spendezahlen verursachen, sind ebenfalls nicht wissenschaftlich belegt.

 

*(Literaturhinweis: Rupprecht Podszun "Kartellrecht in wettbewerbsfernen Branchen - das Beispiel Blutspendewesen")

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Was passiert bei der Spende mit mir?

Ihre persönlichen Daten werden aufgenommen, Sie füllen einen Fragebogen über Ihren Gesundheitszustand aus und anschließend stellen Sie sich unserem Spendearzt vor. Dieser klärt Sie genau über die Spende auf und beantwortet Ihre Fragen. Ist alles in Ordnung, werden Sie im Spendenraum erwartet. Bei einer Vollblutspende werden 500 ml Blut entnommen, bei einer Plasmaspende 750 bzw. 850 ml Plasma.











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