Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Personaldienstleistungskaufleute sind in der Personalabteilung tätig und führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch. Sie betreuen die Mitarbeiter in allen personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themen und pflegen die Personaldaten und -akten. Darüber hinaus erstellen die Personalmitarbeiter Stellenausschreibungen und unterstützen die Führungskräfte der Haema Gruppe bei der Personalauswahl. Sie erstellen Arbeitsverträge unter Verwendung von Vertragsvorlagen sowie unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Des Weiteren organisiert der Personalbereich Fort- und Weiterbildungen und begleitet die Berufsausbildung im Unternehmen organisatorisch. Neben diesen Aufgaben werden Konzepte erstellt, Statistiken, Auswertungen und Kennzahlen ermittelt und ggf. mit den Bereichen Finanzen und Controlling analysiert. Für die Realisierung dieser Aufgaben kommunizieren die Mitarbeiter der Personalabteilung mit internen Bereichen sowie mit externen Unternehmen und Behörden, wie z.B. Krankenkassen, Finanzämtern und sonstige Agenturen.

Im Rahmen der Ausbildung lernen unsere Auszubildenden diese Tätigkeiten und Abläufe „on-the-job“.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beinhaltet theoretischen Unterricht in der Berufsschule sowie praktische Einsätze überwiegend in der Personalabteilung, aber auch zeitweise in den Abteilungen Finanzbuchhaltung, Controlling und Unternehmenskommunikation der Haema AG (duales System).

Ausbildungsbeginn:

Ausbildungsbeginn ist bei Bedarf der 1. August eines Jahres. Freie Ausbildungsplätze finden Sie im Bereich Stellenangebote.

Ausbildungsstandort:

Verwaltung Leipzig

Voraussetzungen:

Neben den allgemeinen Voraussetzungen sind von Bedeutung:

  • guter mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur,
  • ausgeprägtes Organisationstalent,
  • gute Auffassungsgabe.

Bewerbungsfrist:

Bewerbungen sind in dem in der Stellenausschreibung benannten Zeitraum an die angegebene Anschrift zu senden.

Bewerbungsunterlagen:

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen umfassen:

  • Anschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse,
  • Schulabschlusszeugnis, soweit bereits vorhanden,
  • Praktikumszeugnisse, soweit vorhanden.

Unsere Spendezentren,
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Hanna (29),
Wie oft kann ich Blut spenden?

Frauen dürfen 4-mal, Männer 6-mal im Jahr Blut spenden. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Vollblutspenden beträgt zwölf beziehungsweise acht Wochen. Plasma kann bis zu 45-mal im Jahr gespendet werden. Die Obergrenze von 45 Plasmapheresen vermindert sich um die Anzahl anderer durchgeführter Spendearten. Der Mindestabstand zwischen den Plasmaspenden beträgt drei spendefreie Tage.